Habe nach einem Parkrempler mit Fahrerflucht des Unfallverursachers, diesen Sachverständigen eingeschaltet. Bei einem Nettoschaden von knappen 2000 Euro wurde keine merkatile Wertminderung von 15 Prozent berücksichtigt, obwohl die Rechtsprechung hier ganz eindeutig ist. Fahrzeug wird diesen Monat erst drei Jahre alt und hat noch keine 10.000 km gelaufen. Wenn ich den Wagen in Zukunft verkaufen werde, muss ich den Unfallschaden angeben. Das führt zwangsläufig zu einem Minderpreis. Auf Anfragen antwortet der Sachverständige nicht mehr, ja klar mein Geld hat er ja schon bekommen. Von mir keine Empfehlung und kein Auftrag mehr.
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Habe nach einem Parkrempler mit Fahrerflucht des Unfallverursachers, diesen Sachverständigen eingeschaltet. Bei einem Nettoschaden von knappen 2000 Euro wurde keine merkatile Wertminderung von 15 Prozent berücksichtigt, obwohl die Rechtsprechung hier ganz eindeutig ist. Fahrzeug wird diesen Monat erst drei Jahre alt und hat noch keine 10.000 km gelaufen. Wenn ich den Wagen in Zukunft verkaufen werde, muss ich den Unfallschaden angeben. Das führt zwangsläufig zu einem Minderpreis. Auf Anfragen antwortet der Sachverständige nicht mehr, ja klar mein Geld hat er ja schon bekommen. Von mir keine Empfehlung und kein Auftrag mehr.