Jenny
22. March 2026
Herr und Frau Mathes haben ein Restnutzungsdauer-Gutachten für unsere Wohnung erstellt. Da das Gebäude schon älter ist und nur wenig daran saniert wurde, dürfen wir statt auf 50 Jahre nun auf 18 Jahre abschreiben. Wurde vom Finanzamt anerkannt und die Kosten fürs Gutachten haben sich bereits bei der 1. Steuererklärung gerechnet. (Ärgerlich für uns: Hätten wir das mal vorher gemacht, hätten wir auch die Vorjahre schon einiges an Steuern zurückbekommen..) Danke an die beiden für die unkomplizierte Abwicklung und die schnellen Antworten bei Rückfragen!