Nils E.
22. March 2026
Die Gutachten sind nur solange zu gebrauchen wie das geschädigte Auto ein herkömmliches Auto von der Stange ist. Ich hatte mit meinem UAZ einen Seitenschaden der laut Gutachten angeblich in 1,5 Stunden beseitigt wäre. Leider hatte ich dann kurz darauf einen technischen Schaden am Fahrzeug der es verhinderte mir eine Zweitmeinung einzuholen. Das konnte ich erst jetzt mit einiger zeitlicher Distanz machen. Jeder Karosseriebauer dem ich diesen Schaden gezeigt habe konnte sich ein Lachen nicht verkneifen als er im Gutachten sah dass er dafür 1,5 Stunden Zeit hätte. Ich habe da jetzt also einen Schaden, den ich quasi auf eigene Kosten instandsetzen lassen muss, weil er meines Erachtens nach nicht richtig begutachtet wurde. Sehr schade. Für Schäden an ganz gewöhnlichen, bekannten Autos, die man mit ganz normalen Ersatzteilkatalogen begutachten kann, ist dieser Gutachter uneingeschränkt zu gebrauchen.